Klasse A2: leistungbeschränkte Krafträder

Kraftrad
Mindestalter: ab 18 Jahre
Beinhaltet: A1, AM
Voraussetzungen: direkter Erwerb
Erläuterung: Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Befristung: Die Klasse A2 ist unbefristet gültig.