Klasse A1: Leichtkrafträder
Mindestalter: | ab 16 Jahre |
Beinhaltet: | AM |
Voraussetzungen: | direkter Erwerb |
Erläuterung: | Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren. |
Befristung: | Die Klasse A1 ist unbefristet gültig. |