Klasse D: Busse
Mindestalter: | ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre - Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz |
Beinhaltet: | D1 |
Voraussetzungen: | nur mit Klasse B |
Erläuterung: | Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren. Kfz - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - zur Beförderung von maximal 8 Personen (außer dem Fahrzeugführer), auch mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg. |
Befristung: | Befristung auf 5 Jahre. |