Klasse C1: Leichter Lastkraftwagen mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Leichter Lastkraftwagen mit Anhänger
Mindestalter: ab 18 Jahre ab 21 Jahre
Beinhaltet:
Voraussetzungen: B
Erläuterung: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung: Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.